Die Befestigung mittels Haften zählt zu den mechanischen, durchdringungsfreien Befestigungen der Dachhaut. Als Berechnungsgrundlage dienen die Klempnerfachregeln welche sich an die DIN 1055-4 „Lastannahmen für Bauten; Verkehrslasten, Windlasten bei nicht schwingungsanfälligen Bauwerken" anlehnt. Neuerdings werden gleichfalls die EN 1991-1-3 als Berechnungsgrundlage herangezogen. Bei der Europanorm spielt insbesondere die Geländekategorie eine maßgebliche Rolle.
Entsprechend der Gebäudeform (Länge,Breite und Höhe), der Geländeart, der Dachneigung und der Windzone wird die zu bedeckende Fläche in grob vier Teile eingeteilt: Eckbereich, Randbereich, Fläche und Festhaftbereich. Der Festhaftbereich sollte 3 m nicht überschreiten. Bauliche wie regionale Besonderheiten sind aber zu beachten. Detailpunkte müssen so gestaltet werden, das thermisch bedingte Längenänderungen nicht behindert werden.
Bei Verwednung einer Vollholzschalung sind entsprechende Holzgüten und Bretter mit einer Dicke von mindestens 24 mm und 100-160 mm Breite zu verwenden.
Die Schalung muss quer oder diagonal zu den Scharen verlaufen um eine Befestigung der Haften auf verschiedenen Brettern zu gewährleisten.
Zugelassene Befestigungsmittel sind laut der DIN 18339:2010-04 gerauhte Nägel 2,8 mm x 25 mm und Senkkopfschrauben 4 mm x 25 mm.
Bei Verwendung von Edelstahl Haften sind diese in einer bauaufsichtlichen Materialgüte aus Edelsählen 1.4301 mit mindestens 0,4 mm zu verwenden.
Die Befestigung der Haften auf einer Unterkonstruktion aus Trapezblech erfolgt
normalerweise auf der Hochsicke. Ist jedoch der Verlauf der Sicken parallel zum
Falz, kann auch eine Befestigung der Hafte in der Tiefsicke nötig sein.
Maximale Scharenlänge bei Verwendung von Schiebehaften mit 55 mm Gleitbereich:
(Angeben des Halbzeugeherstellers sind zu verwenden)
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